Je nach Mandantenwunsch können wir mittlerweile eine permanente erstellte Finanzbuchführung in digitaler Form anbieten.
Mittels digitalem Belegwesen können wir Ihnen ermöglichen, eine jederzeit aktuelle Belegarchivierung einzurichten.
Somit entfällt auch für Sie die zehnjährige Aufbewahrungspflicht von Papierbelegen.